Transkript – Corona, Bundesteilhabegesetz, Menschenrechte … – Aktuelle Themen in der Politik von und für Menschen mit Behinderungen

 Video Matthias Rösch / Johannes Schweizer

 

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der INKLUSIVA.digital.

Als Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen hier in Rheinland-Pfalz freue ich mich dabei zu sein und über Aktuelles aus der Politik von und für Menschen mit Behinderung zu berichten.

Wir leben in einer sehr dynamischen Zeit, der Lockdown ist vorbei, wir haben immer noch Regeln, wie wir mit Corona umgehen, um uns zu schützen, um Gesundheit von uns und von anderen zu schützen, aber auch wie Teilhabe am Leben und Inklusion immer weiter umgesetzt wird.

Das hat viele Änderungen bedeutet für die Menschen mit Behinderung und auch für meine Arbeit als Landesbeauftragter. Aber ich freue mich umso mehr, heute darüber zu berichten, mit Hannes Schweizer von der LAG Selbsthilfe nachher auch darüber zu sprechen. Und ich bin gespannt, wir sind jetzt Anfang Juli bei der Aufzeichnung dieses Vortrags und werden im September haben, wenn die INKLUSIVA startet. Wer weiß, was bis dahin alles passiert ist, und wie die Entwicklung ist.

Ja, Corona, Bundesteilhabegesetz, Menschenrechte, das sind die Themen.

Und vielleicht zu mir nochmal als Landesbeauftragter. Ich habe hier in Mainz Psychologie studiert, habe dann das Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen als Beratungsstelle von und für Menschen mit Behinderung und als Interessenvertretung mitgegründet, war da auch tätig. Bin seit 2002 im Sozialministerium hier in Rheinland-Pfalz tätig und seit 2013 Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung.

Was ist meine Aufgabe? Ja, es geht um die Durchsetzung, die Umsetzung und die Weiterentwicklung der Rechte von Menschen mit Behinderung. Das heißt als Landesbeauftragter werde ich beteiligt bei Gesetzgebungsverfahren, bei wichtigen Vorhaben in der Politik von und für Menschen mit Behinderung hier im Land. Und vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention gebe ich auch Impulse und Vorschläge weiter, wie eine Entwicklung auch in der Politik in Richtung Inklusion weitergeführt werden kann.

Wichtig ist auch eben die Beteiligung der Verbände der Menschen mit Behinderung, von den Selbsthilfegruppen, den Selbstvertretungs-Organisationen, über Werkstatträte, kommunale Beiräte und Beauftragte, Bewohnerinnen- und Bewohnerbeiräte, um den Leitsatz, den wir haben „Nichts über uns ohne uns“ weiter umzusetzen. Dazu gibt es auch ein Gremium, den Landesteilhabebeirat, wo ich auch den Vorsitz habe.

Und wie wir die UN-Behindertenrechtskonvention in Rheinland-Pfalz umsetzen wollen, dafür haben wir auch einen Leitsatz, der heißt “Leben wie alle – mitten drin von Anfang an”. Das sagt ziemlich auf den Punkt, worum es geht, wenn wir die UN-Behindertenrechtskonvention hier in Rheinland-Pfalz umsetzen. D.h. es geht wirklich darum, Sondersysteme, Sonderwelten für Menschen mit Behinderung zu vermeiden, von der Kita angefangen, über Schule, Ausbildung, Beruf, Freizeit, Sport bis hin eben auch zum Wohnen, wirklich ein gemeinsames Leben von Menschen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen.

Den Leitsatz habe ich schon erwähnt. Hier noch ein Bild von einer Demo, da hatten wir einen Flashmob zur Inklusion und zur UN-Behindertenrechtskonvention gemacht, das heißt „Nichts über uns – ohne uns!“, d.h. dass die Menschen mit Behinderung als Expertinnen und Experten in eigener Sache auch einbezogen werden, auf gleicher Augenhöhe.

Die Arbeit hat sich von mir als Landesbeauftragten verändert, ich bin in der Stabsstelle beim Sozialstaatssekretär, Dr. Alexander Wilhelm im Ministerium, arbeite aber ressortübergreifend in allen Bereichen und Themen, was die Landesverwaltung, die Landesregierung eben auch angeht.

Ich komme gerade heute zum Beispiel südlich von Trier von einem Termin, wo wir zusammen mit dem Landesbetrieb Mobilität einen Leitfaden für barrierefreie Verkehrsraum-Gestaltung vorgestellt haben, zusammen mit einem Kollegen von Pro Retina, der als Berater für Barrierefreiheit intensiv daran mitgewirkt hat, dass wir wirklich hier in Rheinland-Pfalz einheitlich mit Bodenindikatoren, Leitsystemen, gesicherten Absenkungen an Fußgängerüberwegen und Straßen auch arbeiten können. Das ist so das Aktuelle.

Und hier mal ein Bild, wo ich letzte Woche in Hachenburg war, bei der Gesellschaft für Behinderte. Die haben Wohnangebote, tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit Behinderung, teilweise so aus dem Bereich der Einrichtungen und auch der besonderen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, die sich aber öffnen mit ambulanten Angeboten. Vor allem im Bereich Arbeit sind sie mit einem sehr erfolgreichen Inklusionsbetrieb als Wäscherei dort unterwegs.

Diese Termine außerhalb waren während der Corona-Zeit wirklich wenig. Also ich war sehr auf Homeoffice, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen in den Kontakten angewiesen. Da hat mir eine Menge gefehlt. Jetzt sieht man ein Bild, wie ich mit dem Bewohnerbeirat und anderen Vertretern von der Gesellschaft für Behindertenarbeit in Hachenburg zusammensitze. Und da merkt man schon, von so einem Treffen das aufzunehmen, da braucht man inzwischen Weitwinkel, um die Sicherheitsabstände eben auch abzubilden.

Die Themen, die uns wirklich beschäftigt haben und auch intensiv beschäftigt haben in letzter Zeit, das war vor allen Dingen auch die Netzwerke aufzubauen und gegenseitige Hilfe im Lockdown. Viele Menschen, auch Menschen mit Behinderung in den Wohneinrichtungen, zuhause haben sich natürlich auch zum Schutz und zur Sicherheit sehr zurückgezogen. Man konnte ja auch teilweise nicht einkaufen gehen. Da hat sich aber viel gebildet an gegenseitiger Hilfe. Es sind neue Einkaufs-Unterstützungsdienste angeboten worden. Da ist auch eine ganze Menge Neues entstanden, nicht nur, dass Isolation war, sondern dass auch wirklich gegenseitige Kontakte und Unterstützung passiert sind.

Wir hatten natürlich auch Diskussionen in der Corona-Zeit, die mich auch sehr erschrocken haben. Also die Diskussion zum Beispiel um die Risikogruppe, dass Menschen mit Behinderung gefährdet sind, ob die nicht besser isoliert werden, damit andere Gruppen sozusagen ihr Leben weiterführen konnten. Solche Diskussionen bis hin zur Diskussion um die Triage, d.h. also wer bekommt im Bedarfsfall intensivmedizinische Versorgung, wenn die Intensivstationen sehr in Anspruch genommen werden und Atemgeräte knapp werden. Dass da Kriterien aufgestellt wurden von Fachgesellschaften, die diskriminierend sind, und Menschen mit Behinderung, die schon zum Beispiel mit Beatmung gut leben, ausgrenzen würden, das war schon auch für mich erschreckend.

Ganz wichtiges Thema, das glaubt man heute gar nicht mehr, weil überall Masken in Supermärkten liegen, dass es einen ganz großen Bedarf für Schutzausrüstung gab. Und besonders für die Leute, die auf Assistenz, Unterstützung, pflegerische Hilfen angewiesen sind, sowohl in Einrichtungen, als auch im ambulanten Dienst, bis hin zum Arbeitgeber- / Arbeitgeberinnenmodell, persönlicher Assistenz, dass es da einen ganz großen Bedarf gab, der auch organisiert werden musste.

Der Virus ist nicht weg, sondern er kann immer wieder da sein, und da müssen wir auch Vorsorge halten, dass Schutzausrüstung da ist.

Ein ganz großes Thema, das sind die Verordnungen, die wir auf Landesebene auch bei mir im Haus, im Gesundheits- und Sozialministerium schreiben. Das sind natürlich die Punkte der Ausgangs- und Besuchsregelung in Pflegeheimen, aber auch in den besonderen Wohnformen, in Wohneinrichtungen.

Wir hatten wirklich auch die Situation, dass wir auch Corona-Erkrankungen und -Todesfälle auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung hatten. Da zeigt sich, dass wir in der Inklusion auch wirklich noch stärker werden müssen. Denn gerade so gemeinschaftliche Unterkünfte, sei es jetzt für Flüchtlinge, für ältere Menschen, für Menschen mit Behinderung, die sind halt sehr anfällig auch, dass sich ein Virus ausbreiten kann. Und hier wurde dann sehr zurückgefahren mit Besuchsbestimmungen, Ausgangsbestimmungen und langsam erst gelockert. Das hat massive Grundrechts-Einschränkungen mit sich gebracht, Bewegungsfreiheit, Kontakte, Aufenthalt. Natürlich haben wir alle damit zu tun gehabt. „Stay at home“ ist ja auch eine Einschränkung, eine Kontakteinschränkung. Aber das hat die Menschen mit Behinderung noch mal besonders betroffen.

Wir sind da aber ganz gut -, da haben auch ganz viele aktiv mitgeholfen, waren mit engagiert, durchgegangen, durchgekommen. Wir hatten also wirklich in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung einen sehr guten Stand, so dass wir auch wirklich gut vorankommen, das zu lockern.

Wir haben die Masken-Pflicht und die Diskussion darum, vor allen Dingen auch zum Beispiel die hörbehinderten und gehörlosen Menschen, die auf das Mundbild angewiesen sind, Leute mit Asthma oder vielleicht mit psychischen Erkrankungen, die überhaupt nicht die Maske tragen können, dass wir da Ausnahmen in den Verordnungen haben, aber auch eine Sensibilität in der Gesellschaft, im Einkaufsmarkt, beim Frisör, dass das eben auch nötig ist.

Ein großer Punkt ist, dass viele Beschäftigte in den Werkstätten auch zur Zeit mit ihrem geringen Werkstattlohn noch Einbußen erleben müssen, weil der direkt von der wirtschaftlichen Ertragslage der Werkstätten abhängt. Wir haben hier also ohnehin eine ungerechte und viel zu niedrige Entlohnung. Und die ist jetzt nochmal den Wirtschaftsschwankungen entsprochen, bis dahin, dass wir wirklich Kurzarbeit haben, teilweise Inklusionsfirmen, die Insolvenz und Kurzarbeit angemeldet haben. Also hier sind wir noch lange nicht über den Berg, wie die Zukunft sich weiterentwickelt, wie die wirtschaftliche Situation ist. Und davon sind ja auch die Menschen mit Behinderung betroffen.

Ich denke, in der ganzen Zeit und mit der Arbeit, die wir gemacht haben, habe ich auch gemerkt: Kommunikation und Beteiligung ist unheimlich wichtig. Es war in Telefonaten, in Konferenzen, Videokonferenzen, Telefonkonferenzen ganz viel Kommunikation, Kontakt und Aufklärung wichtig, und eben auch die Beteiligung. Wir konnten ja keine Sitzung vom Landesteilhabebeirat machen, die regulären Besprechungen, auch in der Arbeit, sind sozusagen ausgefallen. Es sind neue Gespräche entstanden, Task Forces und Krisenstäbe, und wichtig war, dass wir da auch die Beteiligung der Interessenvertretung, der Selbstvertretung haben, aus den Werkstatträten, aus den Bewohnerbeiräten, aus der Selbsthilfe, aus den Beratungsstellen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung, die uns dann auch wieder in der Fachabteilung, ins Ministerium und mir als Landesbehindertenbeauftragten Rückmeldung gegeben haben. Wo sind jetzt gerade die Schwierigkeiten, wo muss man aufpassen? Welche Regelungen müssen wir neu treffen? Weil das, was wir mit den Verordnungen, mit den Regelungen in der Corona-Zeit gemacht haben, dafür gab es keine Blaupause. Das hatten wir bis jetzt noch nicht. Und da war das quasi ein Lernen von Tag zu Tag.

Aber diese Sonderphase, in der wir immer noch drin sind, aus der wir langsam rauskommen, und wer weiß, wie die sich weiterentwickelt, bis ein Impfstoff da ist, bis Medikamente da sind, war natürlich eine Sondersituation. Aber auch davor und danach gab es natürlich Punkte, die in der Politik von und für Menschen mit Behinderung wichtig sind.

Eines der wichtigsten Themen ist eben die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, gerade, weil wir im Land und auch in den Kommunen ganz wichtige Änderungen hatten, die gerade zu Anfang des Jahres in Kraft getreten sind.

Das ist vor allen Dingen die Trennung von Wohnen und Unterstützung, was in den besonderen Wohnformen, in den Wohnheimen wichtig war.

Vorher gab es sozusagen einen Vergütungssatz für einen Wohnheim-Platz, und damit wurde dann alles bezahlt von Essen, Wohnen und die Unterstützung, die pflegerischen Hilfen, alles war da drin. Das Bundesteilhabegesetz hat gesagt, zum 1.1.2020 muss dieses System umgestaltet werden, umstrukturiert werden, quasi wie im ambulanten, jetzt inklusiven Bereich, wie im normalen Leben auch. Für die existenzsichernde Leistung, für Wohnen, für Essen gibt es die Grundsicherung, und für das, was behinderungsbedingt, aufgrund von der Behinderung, an Assistenz, Unterstützung, Pflege notwendig ist, dafür gibt es dann auch einen eigenen Bescheid. Und diese Umstellung musste gemacht werden, und da wurde ein ganzes System überdacht, Rahmenverträge neu vereinbart.

Da sind wir aber auch noch nicht durch. Da sind wir noch nicht am Ende, aber vor allen Dingen auch die Zuständigkeiten im Land wurden geändert, und nach meiner Einschätzung, zumindest für die erwachsenen Menschen mit Behinderung, einheitlicher und auch inklusiver gestaltet.

Mit dazu kommt, das ist ein Punkt, wo das Bundesteilhabegesetz auch Fortschritte bringt, aber sicher noch nicht eine Gleichstellung für Menschen mit Behinderung ist. Dass eben auch hier bei Einkommen und Vermögen, dem Einsatz von Einkommen und Vermögen, noch eine weitere Stufe ist. Ab jetzt gelten Beiträge, es gibt nicht mehr sozusagen die Einkommens- und Vermögensbeteiligung. Und das wird sich auch weisen, was jetzt die neuen Vermögenssätze bringen, die neue Beitragsberechnung aufgrund der Steuerklärung anstatt alle Einkünfte offenzulegen zusammen, was das auch wirklich bringt.

Es ist eine Verbesserung, aber es ist nicht der versprochene Systemwechsel nach meiner Einschätzung, den das Bundesteilhabegesetz bringen sollte, vom Fürsorgeprinzip sozusagen, von der Bedürftigkeitsprüfung zu einer Beitragsfinanzierung, einer anteiligen Finanzierung. Wir sind doch noch sehr im Gedanken der Fürsorge geblieben, der Sozialhilfe, auch wenn jetzt die Eingliederungshilfe vom SGB XII, vom zwölften Sozialgesetzbuch ins neunte Sozialgesetzbuch gewandert ist. Da gibt es schon Verbesserungen, aber so richtig der Wechsel war es noch nicht.

Ein wichtiger Punkt, auch für Rheinland-Pfalz, ist, dass wir das Empowerment, die Stärkung der Beratung von und für Menschen mit Behinderung mit der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung durch das Bundesteilhabegesetz wirklich nach meiner Einschätzung gut umgesetzt haben. Wir haben 29 Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz, und die machen eine gute Arbeit. Und wir haben auch im Bundesvergleich mit den höchsten Anteil an professionellen Peer-Beraterinnen und -Beratern, also wirklich Beraterinnen und Beratern in den EUTBs, die selbst eine Behinderung haben und professionell dort arbeiten.

Mit dem Bundesteilhabegesetz ist auch das Budget für Arbeit als Alternative zu einer Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen eingeführt worden. Für uns in Rheinland-Pfalz ist das ein alter Bekannter, das Budget für Arbeit, wir haben das 2008 eingeführt. D.h. das Werkstatt-Entgelt, was die Vergütung für die Werkstatt ist, wird umgeleitet für reguläre Betriebe, wenn man da einen ganz normalen Arbeitsplatz bekommt, sozialversicherungspflichtigen. Dann wird davon der Lohn subventioniert, man bekommt ein reguläres Gehalt, ist nicht mehr auf die Grundsicherung angewiesen. Das ist ein ganz wichtiges Element für Menschen mit Behinderung, einen Wechsel von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bekommen, oder von vornherein gar nicht in die Werkstatt zu kommen.

Das sind noch mal unsere rheinland-pfälzischen Regelungen. Wir sind auch über die Regelungen des BTHG gegangen, wo ein dauerhafter Zuschuss von 75 % der Bruttolohnkosten gegeben wird, und 40 % der Bezugsgröße als Grenze genommen wird. Das ist eine Bezugsgröße, die sich irgendwo im vierten Sozialgesetzbuch Rente findet. Wir sagen bis zu 60 %, damit wir auch mehr Beschäftigung in den Betrieben ermöglichen durch das Budget für Arbeit.

Ja, die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist eine große Aufgabe auch für das Land. Ich habe schon erwähnt, wir sind dabei, eine neue Landes-Rahmenvereinbarung zu erarbeiten, und eben dann auch für die einzelnen Einrichtungen, Dienste, Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen umzusetzen. Das hat jetzt mit Corona noch mal ein Stück weit Verzögerung gegeben. Eigentlich müssten wir schon längst in so einer Art Umsetzungsphase sein und neue Modelle erproben, damit auch wirklich nicht nur die Beteiligung der Grundsicherung an die Kosten der Eingliederungshilfe formal passiert, was Anfang des Jahres passiert ist, sondern dass auch wirklich das Versprechen von Wunsch- und Wahlrecht, von Selbstbestimmung, von Auswahl aus Angeboten für die Menschen mit Behinderung, für die leistungsberechtigten Personen umgesetzt wird. Da sind wir noch hinten dran, das kritisiere ich auch und der Landesteilhabebeirat, und ich hoffe, dass wir die Verzögerung auch ein Stück weit wieder aufholen können.

Rheinland-Pfalz hat das geregelt, dass wir die Trägerschaft der Eingliederungshilfe neu bestimmt haben. Vor 2020 waren für den ambulanten Bereich, also für ambulant betreutes Wohnen, für persönliche Assistenz im eigenen Wohnraum die Kommunen zuständig, und für die Sonderbereiche, wie Werkstätten für behinderte Menschen, Wohnheime war das Land zuständig. Beide haben sich dann trotzdem die Kosten geteilt, aber diese Teilung hat dazu geführt, dass die Brücken zwischen den Welten und inklusiv zu denken und zu arbeiten, dass das einfach schwierig war. Und wir haben jetzt zumindest eine einheitliche Trägerschaft des Landes für die Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen mit Behinderung, so dass wir hier auch besser Übergänge schaffen können, ein gemeinsames Arbeiten. Für die unter 18-jährigen Jugendlichen und Kinder mit Behinderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Ich hoffe, dass wir da Einheitlichkeit hinbekommen, aber da ist auch die Befürchtung immer noch, dass es zu sehr davon abhängt, wo man wohnt, wo man seine Hilfen bekommt, wie auch die Hilfen ausgestaltet werden.

Und die individuelle Gesamtplanung, also Gesamtplanung, die Hilfeplanung, die steht auch an in der Umsetzung, dass die noch stärker an die Person, an die persönlichen Bedarfe orientiert wird.

Aber trotz aller Änderungen, einfach ist es nicht, und hier mal ein Bild von einer Demonstration, die letztes Jahr im Januar in Saarbrücken stattgefunden hat. Es ging um Markus Igel. Markus Igel ist auf Assistenz angewiesen, wohnt in Bad Kreuznach, ist aus dem Wohnheim ausgezogen, regelt seine Assistenz im ArbeitgeberInnen-Modell für persönliche Assistenz, also hat seine Assistenten selbst angestellt. Sein Kostenträger ist halt das Landesamt für Soziales im Saarland, und das macht sehr große Schwierigkeiten in der Finanzierung. Er wurde darauf verwiesen, doch osteuropäische Pflegekräfte in Anspruch zu nehmen, weil das billiger ist. Teilweise wurden auch die Zahlungen eingestellt für seinen laufenden Assistenzbedarf. Und das hat ihn sehr unter Druck gesetzt, und auch ein Stück weit in Existenzängste gebracht. Er ist bis zum Bundesverfassungsgericht gegangen, um dort seine Rechte einzuklagen. Und diese Demonstration zeigt, wo auch wirklich Aktive, Aktivisten aus der Szene dabei sind, wie Raul Krauthausen und andere, dass es auch eine bundesweite Solidarität für Markus Igel gab, denn es ist ein ganz wichtiger Prozess. Wenn es Standard würde, dass Billigmodelle in der Assistenz und nicht Selbstbestimmung umgesetzt werden würde, dann würde das für das Selbstbestimmungsrecht, für das Recht auf freie Wohnortwahl für Menschen mit Behinderung einen enormen Rückschritt bedeuten.

Inzwischen sind auch Prozesse gelaufen, die auch dieses Recht bestärkt haben. Das ist eine positive Entwicklung, das ist noch nicht ganz durch. Aber es zeigt, dass es nicht einfach ist, für Menschen mit Behinderung, auch ihre Rechte auf Selbstbestimmung umzusetzen.

Mit dabei war auch Johannes Schweizer hier von der LAG Selbsthilfe an diesem kalten Januartag bei Minusgraden, und ich glaube, die Hälfte von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei der Demo war dann erst mal zu Hause und hat sich aufgewärmt und sich hoffentlich nicht zu viel einen Schnupfen geholt.

Und über die Entwicklung, wie ich sie gerade dargestellt habe in Rheinland-Pfalz, was alles ansteht, und die Interessenvertretung ist ja auch wirklich maßgeblich beteiligt bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, darüber werden uns jetzt unterhalten.

(J. Schweizer) Mein Name ist Johannes Schweizer, ich bin Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter.

Wir sind Mitveranstalter der INKLUSIVA, zusammen mit dem Zentrum selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, was du damals mitbegründet hast, dankenswerterweise. Und wir sitzen hier ja, wie du schon gesagt hast, weil wir das Ganze ja voraufzeichnen im Corona-Abstand.

Im September bei der Messe werden wir immer noch die Abstandsregelungen haben. Du hattest ja auch noch das Foto von uns beiden von der Demonstration gezeigt, da war das alles noch ein bisschen enger.

(M. Rösch) Durchaus.

(J. Schweizer) Andere Zeiten, aber tatsächlich hat sich am Fall Markus Igel ja noch nicht so viel geändert, außer dass es inzwischen ein Urteil gibt, gegen das jetzt wieder Revision eingelegt wird, weil es noch nicht so ganz dem entsprochen hat, was sein Bedarf auch wirklich ist. Das Ganze hat ja auch etwas mit Bundesteilhabegesetz zu tun, und der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung, raus aus Sonderwelten, rein in die eigene Wohnung, mit dem ArbeitgeberInnen-Modell, mit Leben mit eigener Assistenz, Empowerment, und das ist tatsächlich ein bisschen ins Stocken geraten durch Corona. Wie sind denn da deine Einschätzungen?

(M. Rösch) Wie schon gesagt, wir sind hier bei der Umsetzung in Rheinland-Pfalz. Im Bundesteilhabegesetz, da haben wir eine ganze Menge zu tun mit Landesrahmenverträgen, mit Vergütungsvereinbarungen, vor allen Dingen, da sind auch ganz viel Möglichkeiten drin. Wie finanziere ich die inklusiven Einrichtungen und Dienste sozusagen? Inklusive Einrichtungen gibt es nicht, aber wie kann ich inklusive Angebote auch finanzieren? Und du sitzt ja auch in der gemeinsamen Kommission in den Arbeitsgruppen, wo wir diesen Landesrahmenvertrag in den letzten zwei Jahren verhandelt haben und weiter daran arbeiten. Da gibt es jetzt aber eine Pause.

Aber wie empfindest du das? Auch für mich, ich bin da auch als Unterstützung der Interessenvertretung mit dabei, ich habe eine ganze Menge gelernt in den letzten Jahren, wie auch so Finanzierung der ganzen Einrichtungen ist. Wie empfindest du das? Ist das so, „wir machen weiter wie bisher“, oder ist da auch ein bisschen Aufbruchstimmung da? Und vor allen Dingen was bewirkt Interessenvertretung?

(J. Schweizer) Tatsächlich glaube ich, war am Anfang Aufbruchstimmung da, wobei noch niemand genau wusste, was muss jetzt alles gemacht werden. Dann tagte tatsächlich die gemeinsame Kommission und die ganzen Arbeitskreise, das Ausverhandeln des Rahmenvertrages. Das ist in Rheinland-Pfalz nicht nur einer, sondern es ist einer für die unter 18-Jährigen und einer für die über 18-Jährigen, einmal mit dem Land und einmal die Kommunen. Da konnte ich mir noch gar keine Vorstellung machen, was für ein Riesenaufwand das ist, sozusagen einfach mal den groben Leitrahmen abzustecken, wie Eingliederungshilfe, wie das gemeinsame Miteinander, wie Dienstleistung in einem Land wie Rheinland-Pfalz sozusagen, wie das alles ineinander greift, was alles berücksichtigt werden muss. Was für berechtigte oder eben nicht berechtigte Interessen von Seiten der Leistungsanbieter und auf der anderen Seite des Landes vorherrschen. Und dazwischen sitzt man als Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung und ist dann natürlich mal auf der einen, mal auf der anderen Seite. Also wenn es natürlich darum geht, die Qualität der Angebote zu steigern, sind wir natürlich auch – das wollen beide Seiten natürlich – aber die einen sagen, das muss mit mehr Personal realisiert werden, das besser bezahlt wird, die anderen sagen, naja, das muss auch anders darstellbar sein. Da geht es natürlich auch ein Stück weit um Finanzen, aber ich hatte jetzt nicht den Eindruck, es war nicht immer das Einzige, worum es ging. Das große Ziel, dass ein Paradigmenwechsel stattfindet, dass das System umgebaut wird, das war schon da.

Natürlich bei Verhandlungen, die sich über zwei Jahre hinziehen, kann das auch mal aus dem Blick verloren gehen, dann ist es natürlich wichtig, dass die Menschen mit Behinderung beteiligt sind, um alle Anwesenden darauf hinzuweisen, um was es eigentlich geht. Und das fand ich schon sehr anstrengend, aber eben auch sehr gut, dass da die Menschen mit Behinderung auf jeden Fall eine Stimme hatten und mit am Tisch saßen. Auch, wenn wir kein Stimmrecht hatten in Rheinland-Pfalz sozusagen, das hätten wir uns noch gewünscht, sozusagen ein Veto. Aber da sich die ganzen Verhandlungen an sich auf einen Konsens verständigt haben, sind wir auf jeden Fall immer gehört worden und konnten unsere Meinung zum Besten geben, auf die auch eingegangen worden ist. Also wir saßen nicht am Katzentisch.

(M. Rösch) Das fand ich auch, da merkt man so ein bisschen die Tradition, die wir in Rheinland-Pfalz haben, dass wirklich die Beteiligung der Verbände der Menschen mit Behinderung und der Organisationen auch ein Stück weit ernst genommen wird.

Aber so dieses Kämpfen um die Augenhöhe, das hat immer mal auch ein Nachhaken bedeutet.

Aber Beteiligung war auch eine andere wichtige Sache, nämlich gerade jetzt die Verordnungen in der Corona-Krise, die Ausgangs- und Besuchsregelung, die Abstandsregelungen, die Hygienemaßnahmen, dass man nicht mehr vorne im Bus einsteigt, dass es Zugangskontrollen zu Supermärkten gibt, weil nur soundso viele rein dürfen. Wie hast du das erlebt, was sind da die Rückmeldungen von den Menschen mit Behinderung, und wie hast du Beteiligung da erlebt?

(J. Schweizer) Tatsächlich ist es ziemlich ähnlich gelaufen, Anfang Rahmenvertragsverhandlungen, Anfang Corona, nämlich, da muss schnell was gemacht werden. Bei beiden gab es ja enormen Zeitdruck alles umzusetzen. Und da ist dann einfach mal schnell vergessen worden, dass man sich ja in den letzten 20 Jahren Beteiligungsrechte und eine Mitsprache auf Augenhöhe schon längst erkämpft hatte. Man dachte immer, ja das ist ja klar, das weiß jeder, das hat jeder verstanden. Und dann bei “schnell, es muss was gemacht werden”, ist man doch nicht dabei, ist man doch nicht eingeladen worden. Und dann erwischt man sich schon wieder, wie man eine E-Mail an den Staatssekretär schreibt und er sagt: Oh ja, das muss ich nochmal nach unten durchgeben. Das geht natürlich gar nicht, dass da nicht beteiligt wird. Am Ende sitzt man dann am Tisch, aber es ist einmal anstrengend, es erfordert viel Zeit. Zum Glück sind, obwohl die Strukturen oft ehrenamtlich sind, sind sie nicht weniger professionell als alle anderen. Und auch das wird gerne mal übersehen, dass auch ehrenamtliche Strukturen und Vereinsstrukturen, dass die sehr professionell sind, und dass wir natürlich uns auch schnell ein Meinungsbild einholen können von unseren Verbänden, das bündeln können, an die Politik weitergeben können, dass das sozusagen keine Einbahnstraße ist von unten nach oben, sondern das natürlich wichtige Informationen und Fragen von Ministerien oder Anbietern natürlich genauso schnell wieder in die Fläche verbreitet werden können. Und dass man sich da ein Feedback holen kann, ob es eine gute Idee ist, das so zu machen oder nicht.

Tatsächlich war es so, dass wir alle ein bisschen überrollt worden sind, eben nicht nur von Corona, sondern auch von den ersten Verordnungen, die dann schon sehr geprägt waren von dem Fürsorge-Gedanken, von dem man gedacht hatte, man hätte ihn überwunden. Und es ist natürlich auch schwer gewesen, die Kommunikationswege sind natürlich auch abgebrochen. Hygienevorschriften haben eben dafür gesorgt, dass in vielen Häusern, also Ministerien und Landesamt und so Home-Office war, und alle mussten sich erst einmal einfinden. Und ich bin ein bisschen beruhigt, dass, als das Ganze wieder angefangen hat, also so Ende März, dass man sich ein bisschen einstellen konnte, dann wieder die alten Kanäle aufgegangen sind, und man wieder direkt die Kontakte gesucht hat, und man eine Arbeitsgruppe gegründet hat mit dem regelmäßigen Austausch, um zu gucken, was sind denn die konkreten Bedarfe. Also es macht, wie gesagt, keinen Sinn, ganz konkret am Beispiel, wenn man sagt: Ein Supermarkt muss, darf nur einen Eingang und einen Ausgang haben. Und dann wird der eine Eingang zugemacht, das war dann aber eben der, der barrierefrei ist. Damit ist sozusagen der komplette Supermarkt für jemanden, der auf einen barrierefreien Zugang angewiesen ist, einfach raus.

Wie gesagt auch Bushaltestellen, die oftmals eine bestimmte Stelle für den Zugang für Rollstuhlnutzer oder Menschen mit Gehbeeinträchtigung haben, oder man ist nicht in der Lage eine Maske zu tragen, aufgrund einer Behinderung oder Vorerkrankung, wie stigmatisierend ist es sozusagen, wenn alle mit einer Maske rumlaufen und man selbst kann keine tragen aus medizinischen Gründen. Es ist ja im öffentlichen Raum gar nicht möglich, auf die Schnelle zu kommunizieren, dass man ja eine tragen würde, wenn man könnte. Und dann ist das sozusagen ein zusätzliches Stigma.

(M. Rösch) Ja, das ist auch wirklich – also die Welt hat sich auch total verändert im Lockdown gefühlt für alle, aber natürlich auch die Arbeitsweisen. Normalerweise braucht man eine Verordnung oder ein Gesetz, mit Entwurf, mit Beteiligung, mit Vorlauf, das dauert Monate im parlamentarischen Verfahren. Und diese Verordnung aufgrund vom Infektionsschutzgesetz, die massiv in Grundrechte eingreifen kann, wo wir als Länder mit einer einfachen Verordnung sozusagen das umsetzen müssen, auch um die Gesundheit zu schützen und die medizinische Versorgung zu gewährleisten, die sind halt wirklich – die werden täglich, wöchentlich neu gemacht, und müssen auch entsprechend überprüft und begleitet werden. Also die ganzen Verfahren und Abläufe und Zusammenhänge, die wir sonst haben, waren auf einmal weg und neue wurden geschaffen. Und da war es auch wirklich gut und wichtig, dass wir auch mit der Interessenvertretung, mit Werkstatträten, Bewohnerbeiräten, Beratung, Selbsthilfe regelmäßige Gespräche führen, auch eine Rückmeldung bekommen haben, was noch geändert werden muss und wo es immer noch hakt. Das ist ein ganz wichtiges Feedback.

Aber wir haben auch wirklich gemerkt, ich auch noch mal, dass die Interessenvertretung noch professionellere und stabilere Strukturen, hauptamtliche Strukturen auch braucht. Wir haben ja zusammen auch Überlegungen. Es gibt eine Vernetzung mit dem Dachverband der Werkstatträte, dass wir das auch für die Bewohnerinnen- und Bewohnerbeiräte der Einrichtungen und Wohnangebote genauso brauchen auf Landesebene. Da fehlt uns und auch mir als Landesbeauftragter der Ansprechpartner.

Du hattest aber vorher noch einmal Markus Igel erwähnt, BTHG. Und es war auch eine Frage in meine Richtung, wie ich das einschätze. Ist das eine Einschränkung BTHG oder auch nicht?

Ein Stück weit ist es noch das alte SGB XII, was darin steckt, also dass wir einen Kostenvorbehalt haben für ambulante, für Assistenz-Wohnformen, das steckt dahinter. Da haben wir eigentlich inzwischen ein Urteil bei Markus Igel, das in dem Fall nicht die Billigmodelle zulässt als Vergleich, sondern es muss ambulant mit ambulant und inklusiv mit inklusiv verglichen werden, ambulanter Dienst und Arbeitgebermodell und nicht einfach die Einrichtung. Das ist, glaube ich, ein ganz großer Fortschritt. Dass der Zwang ins Heim sozusagen ein Stück weit unterbunden wird. Und da haben auch wirklich Markus Igel und der Rechtsanwalt eine super Grundlage geschaffen. Es gibt andere Sachen, wo es Schwierigkeiten gibt, wenn man Unterstützung im Arbeitgeber-Modell, bei der persönlichen Assistenz braucht, das ist noch nicht so gut geregelt. Das ist im Prozess nach meiner Einschätzung nicht so gut gelaufen, also da muss man noch weiter dran arbeiten. Wir müssen sehen, wir haben ähnliche Regelungen jetzt in der Eingliederungshilfe durch das BTHG, wie wir sie auch vorher hatten, die natürlich immer noch diesen Kostenvorbehalt, Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts haben. Das Poolen ist noch nicht ganz draußen. Wir haben eine bisschen komplizierte Regelung, die eigentlich das Recht auf eigenständiges Wohnen und Angemessenheit hat. Das müssen wir gut umsetzen, auch im Land, dass es auch möglich wird, aber da wird es auch wirklich Rechtsprechung geben müssen, um das auch wirklich zu stärken, hoffentlich.

Eigentlich brauchen wir eine Änderung des Bundesteilhabegesetzes in dem Bereich, das ist in der Bundestags-Wahlperiode nicht abzusehen, das steht auch nicht im Koalitionsvertrag. Aber es gibt ja vielleicht einen neuen Koalitionsvertrag, wo man das nochmal neu aufgreifen muss, und das ist nächstes Jahr, es ist ja nicht nur Landtagswahl sondern auch Bundestagswahl, wichtig, dass Menschen mit Behinderung sich aktiv einmischen in die Politik, in die Wahlen und ihre Forderungen auch wieder einbringen.

(J. Schweizer) Ja, das wäre schön, wenn die Politik regelmäßig einfach die, um die es geht, auch einbeziehen und fragen würde. Die wissen in der Regel immer ganz genau, was für sie selbst am besten ist, und das sollte man doch beherzigen und deswegen auch immer die Menschen und ihre Interessenvertretung fragen. Und dann könnte man sozusagen schon vielen schlechten Formulierungen oder Verordnung vorgreifen.

(M. Rösch) Aber es geht auch um weitere Themen, und darum geht es im nächsten Teil: Um Bildung, schulische Inklusion, um Mobilität und um unsere Vorhaben.

Nachdem wir uns unterhalten haben so konkret über das Bundesteilhabegesetz, Wohnen und Selbstbestimmung wollte ich noch ein paar andere Themen ansprechen, die auch ganz stark mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu tun haben.

Seit über zehn Jahren gibt es die UN-Behindertenrechtskonvention, also für Deutschland geltendes Recht. Und wenn man sich mal so zurückerinnert, so eine der ersten wichtigen Diskussionen im Zusammenhang mit der UN-Konvention war das Thema Inklusive Schule, das Recht auf ein inklusives Bildungssystem. Und das war eine sehr intensive Debatte. Weil Deutschland ist einfach sehr geprägt von Sonderwelten für Menschen mit Behinderung. Also wir haben mit das am stärksten ausgebaute Förderschulsystem, wir haben sehr viele Einrichtungen im Bereich Wohnen, der Werkstätten-Bereich, der steigt immer noch sehr an. Also da, wo Menschen mit Behinderung nur unter sich sind, diese Welten sind auch sehr stark ausgebaut.

Im Zuge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich viel getan im Bereich Inklusive Schule. Schule ist Ländersache. Deswegen haben auch viele Länder ihre Gesetze angepasst, auch wir in Rheinland-Pfalz haben das Schulgesetz angepasst. Es gibt ein Wahlrecht auf einen inklusiven Unterricht, es gibt den Ausbau von Schwerpunktschulen, die speziell gerade für einen zieldifferenten Unterricht ausgelegt wurden. Es gibt verstärkt Beratung und Fortbildungsangebote für Lehrerinnen und Lehrer in Richtung Inklusion. Und ich habe mal ein Bild von einer Studie von Klemm von der Bertelsmann-Stiftung aufgerufen, wo nicht nur die Inklusionsquoten gezeigt werden, also wieviel Kinder mit Behinderung besuchen den Unterricht. Die Quote ist überall ziemlich gestiegen, aber auch vor dem Hintergrund, dass einfach mehr Kindern mit Behinderung und Jugendlichen mit Behinderung Förderbedarf zugesprochen wurde. D.h. das Problem ist, der Anteil der Förderschulen ist relativ gleichgeblieben, aber irgendwie der Anteil der Kinder mit Behinderung ist gestiegen, und dadurch auch die Inklusionsquote in den Regelschulen.

Der andere Punkt ist interessanter, wie ist denn die Exklusionsquote, also wieviel Kinder mit Behinderung und Jugendliche mit Behinderung von allen Schülerinnen und Schülern besuchen die Förderschule weiterhin? Und da hat sich doch eine Menge getan.

Zum Beispiel dass in Deutschland insgesamt diese Exklusionsquote um 4,3 % gesunken ist. Auch andere Länder, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Bremen ist bis zu 1,2 % runtergegangen. Das ist ein Stadtstaat, das ist wieder eine andere Situation, das kann man nicht mit Rheinland-Pfalz, eher mit Schleswig-Holstein als Flächenland vergleichen. Aber auch da, weil die schon lange eine inklusive Politik in Richtung Schule machen, ist man auf 2,1. Hier in Rheinland-Pfalz haben wir 4,0 %, also eigentlich ganz gut, unter dem Bundesdurchschnitt, aber es ist eben eine Steigerung. Wir haben eine Steigerung auch wirklich faktisch von Zahlen von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung in den Förderschulen. Das ist wirklich eine kritische Entwicklung, dass das Wahlrecht der Eltern nicht so genutzt wird, dass sich mehr für einen inklusiven Unterricht entschieden wird, sondern es eher wieder in Richtung Förderschule geht. D.h. hier müssen wir uns noch mal genauer anschauen, die vielen Maßnahmen, die wir ergriffen haben, wieso kommen die nicht bei den Eltern an, bei den Familien, bei den Schülerinnen und Schülern mit Behinderung, dass sich hier wirklich für inklusiven Unterricht eingesetzt wird. Also dass das Vertrauen in den inklusiven Unterricht, in die Schwerpunktschulen noch steigt, dass hier eventuell noch mehr mit Ressourcen gearbeitet wird, dass mehr Unterstützung gegeben wird, daran müssen wir wirklich arbeiten. Das wird das für die nächsten Jahre auch sein.

„Wohnen bezahlbar, barrierefrei und inklusiv“, das ist ein ganz wichtiges Thema. Wenn wir weg von den Wohneinrichtungen wollen, wenn wir ein Leben mitten im Quartier, im Sozialraum haben wollen, dann müssen wir eben auch die Unterstützung, die Assistenz ins Quartier bringen und auch den Wohnungsmarkt so aufstellen, das Wohnangebot so aufstellen, dass wir hier Wohnangebote, Barrierefreiheit und eben auch bezahlbaren Wohnraum schaffen.

In Rheinland-Pfalz haben wir dazu einige Instrumente umgesetzt. Wir haben mit die bundesweit beste Regelung, was Barrierefreiheit, auch Rollstuhlnutzbarkeit, vollumfängliche Rollstuhlnutzbarkeit von Wohnungen betrifft. Die Landesbauordnung betrifft aber den Neubau und den Umbau, d.h. da hat man die höherpreisigen Wohnungen. Deswegen ist ganz wichtig, dass wir das mit der sozialen Wohnraumförderung koppeln, also dass hier auch bezahlbarer Wohnraum entsteht. Und da ist auch ganz wichtig die Zusammenarbeit mit den Kommunen, dass die das in ihren Bebauungsplänen, in ihren Förderungen entsprechend, in ihren kommunalen Wohnungsbaugesellschaften umsetzen, dass wirklich ein klarer Anteil neuen Wohnraums sozial gefördert entsteht. Und dass bestehende Sozialwohnungen im Bestand gehalten werden über eine Verlängerung. Wichtig ist, dass wir mehr und mehr inklusive Wohnprojekte unterstützen und fördern, d.h. große Wohneinrichtungen dezentralisieren in kleine, bis hin zu Wohngemeinschaften, wo Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam leben und auch Einzelwohnen unterstützt wird.

Ein weiteres wichtiges Thema, gerade hier in Rheinland-Pfalz, in einem Flächenland, ist Mobilität. Ich habe hier mal ein Bild mitgebracht, das war eine meiner letzten Touren zusammen mit Menschen mit Behinderung vor dem Lockdown. Da waren wir bei einem Fahrzeughersteller von Zügen, Alstom, und haben uns mal virtuell angeschaut, wie die neuen Züge, die in der Großregion Grand-Est ab 2022 fahren werden, wie gut die nutzbar sind für Menschen mit Behinderung, blinde, sehbehinderte, hörbehinderte Menschen, aber auch rollstuhlnutzbar. Mobilität ist einfach ein ganz wichtiges Thema und ein Schlüssel für Inklusion neben Barrierefreiheit. Wie komme ich, statt zum Werkstattplatz, wo der Sonderbus hinfährt, auf meinem Arbeitsplatz mit dem Budget für Arbeit? Wie komme ich zu den Freizeitaktivitäten, in den Sportverein vor Ort, oder in die Kirchengruppe, in den Gesangsverein? Da ist Mobilität mit Bus und Bahn oder vielleicht auch mit eigenen Fahrdiensten, Taxis etc. auch möglich.

Das war leider eine Tour ins Elsass, vor dem Lockdown, das heißt ich musste dann auch, und die anderen, die dabei waren, erst mal zu Hause bleiben, weil wir nachher festgestellt haben, dass wir im Risikogebiet waren. Aber ich hoffe, dass wir da rauskommen, und dass wir das, was wir virtuell erprobt haben, auch dann wirklich nutzen können und Menschen mit Behinderung mobil sein können in der ganzen Region.

Wichtig ist, dass wir nicht nur schauen, was ist passiert, sondern dass wir auch eine Perspektive entwickeln, das machen wir in unserem Landes-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der wird gerade fortgeschrieben, zum zweiten Mal. D.h., wir haben auch vor zehn Jahren den ersten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und haben so eine gute Basis weiterzuarbeiten.

Was wir noch vorhaben, das ist ja nicht mehr lang, also wir haben 2021 im März Landtagswahlen, d.h. jetzt werden auch noch wichtige Vorhaben umgesetzt, die wir uns in dieser Wahlperiode vorgenommen haben. Ein ganz besonderes ist das Landesinklusionsgesetz, d.h. wesentlicher Teil ist das Landesbehindertengleichstellungsgesetz, das wir novellieren werden. Da geht es um die umfassende Barrierefreiheit, digitale Barrierefreiheit, bauliche im Bereich Mobilität und Kommunikation, vor allen Dingen von Seiten des Landes und der Kommunen, dass wir die noch stärker umsetzen. Ich und die Verbände der Menschen mit Behinderung setzen uns dafür ein, dass wir zum Beispiel bei den Landesgebäuden auch eine Frist zur Barrierefreiheit einsetzen. Wir haben seit 2003 die Verpflichtung zur Barrierefreiheit, Umsetzung von Barrierefreiheit schrittweise im baulichen Bestand. Und ich denke, jetzt wird es Zeit, da auch eine Frist zu setzen, dass wir in acht oder zehn Jahren auch wirklich fertig sind und Barrierefreiheit umgesetzt wird. D.h. für die Universitäten, für die Hochschulen, für die Landesbehörden, für die Polizeidienststellen bis hin zu unseren Burgen und Museen, dass wir da doch hinkommen in Richtung Barrierefreiheit. Und wenn es Ausnahmen gibt, die Burg Trifels, das wird vielleicht noch ein bisschen länger dauern als acht Jahre, dass wir die barrierefrei hinbekommen, dass da zumindest der Landesbeirat und der Landesbeauftragte mit einbezogen werden und man sagt: O. k., so regeln wir das, so sind die Regeln. Und dann gibt es vielleicht doch Ausnahmen oder Hilfslösungen dafür.

Was mit im Landesinklusionsgesetz konform zur UN-Behindertenrechtskonvention auch kommt, ist, dass wir eine Verpflichtung zur angemessenen Vorkehrung haben, also individuelle Unterstützung auch im Einzelfall anbieten können. Und was wir auch machen wollen, ist, dass wir eine Definition entsprechend der UN-Empfehlung geben, was Organisationen von Menschen mit Behinderungen sind, dass nicht jeder sozusagen für Menschen mit Behinderung spricht als Verband, sondern wirklich klar ist, dass Menschen mit Behinderung, dass Organisationen von Menschen mit Behinderung auch geleitet und bestimmt werden durch Menschen mit Behinderung, damit dieser Grundsatz “Nichts über uns ohne uns” auch umgesetzt wird. Das wollen wir auch finanziell unterstützen in dem Partizipationsfond, also dass eine finanzielle Grundlage der Unterstützung geschaffen wird.

Alles in dem Landesinklusionsgesetz, das jetzt im Verfahren ist, also er ist noch nicht beschlossen. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir jetzt Unterstützung bekommen, und dass die guten Punkte auch beibehalten werden. Der Landesteilhabebeirat und der Landesbeauftragte sollen gestärkt werden, es soll ein regelmäßiges Monitoring geben durch das Deutsche Institut für Menschenrechte oder eine entsprechende Stelle, die sagt: Landesrecht ist vereinbar mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Oder hier muss nachgebessert werden.

Und wir wollen auch die Berichtspflicht zur Umsetzung des Gesetzes von Inklusion erweitern um Aktionspläne. Da wären wir auch bundesweit das erste Bundesland, das Aktionspläne im Gesetz festgelegt. Und wir wollen auch eine Besuchskommission nicht nur im Bereich der Einrichtungen für psychisch beeinträchtigte Menschen, sondern insgesamt für die Eingliederungshilfe, dass die Rechte, die Menschenrechtssituation entsprechend umgesetzt werden. Und eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit ist vorgesehen und noch einige Punkte mehr. Und über all das, was ich jetzt berichtet habe, an den Touren, den Vorhaben, an den Gesetzgebungen, darüber berichte ich auch auf meinem Blog, inklusion-blog.rlp.de. Und auf unserer Webseite inklusion.rlp.de finden sich auch aktuelle Informationen, zum Beispiel über die INKLUSIVA.

Damit geht es weiter in die zweite Runde über die Vorhaben und die anderen Themen, noch mal zusammen mit Johannes Schweizer.

(J. Schweizer) Matthias, du hast gerade eben auch in deinem Vortrag gesagt, dass wir in Rheinland-Pfalz jetzt zum Ende der Legislaturperiode noch einige spannende Gesetzesvorhaben vor uns haben, die just in diesem Moment durch das Ministerium, den Ministerrat und dann demnächst auch ins Plenum gehen. Das soll ja alles noch gehen. Deswegen kann ich es gar nicht genau einschätzen, wie weit es dann zur INKLUSIVA genau sein wird. Aber das Landesinklusionsgesetz, da sind ja auch ein paar spannende Sachen drin. Ich finde persönlich sehr sehr gut, dass Rheinland-Pfalz das erste Bundesland ist, das noch mal in einem Gesetz festgelegt, was sind eigentlich Organisationen von Menschen mit Behinderung. Also nicht irgendeine Organisation, die sich für Menschen mit Behinderung einsetzt, sondern wirklich klar definiert, was wollen wir unter einer Organisation verstehen, die von Menschen mit Behinderung ist und für Menschen mit Behinderung. Wenn du dazu vielleicht noch mal kurz etwas sagen könntest, und wie du das einschätzt, und auch, wie das so seinen Weg in das Gesetz gefunden hat.

(M. Rösch) Ja, das ist, glaube ich, ganz wichtig. Wir haben oft erlebt, auch von Seiten der Bürgerrechtsbewegung, BürgerInnenrechtsbewegung von Menschen mit Behinderung, wie die Begriffe, die wir eingebracht haben, wie Selbstbestimmung, Assistenz, Inklusion, wie die okkupiert werden sozusagen und von den vorhandenen auch teilweise auswandernden Strukturen sozusagen geklaut wurden, damit es modern klingt. Und man muss wirklich schauen, was steht drauf, und was ist dahinter auch. Und deswegen sind so Kriterien, was ist Interessenvertretung, was ist eine Organisation von Menschen mit Behinderung auch wichtig. Also dass man wirklich auch klar hat, das sind Menschen mit Behinderung, die diese Organisationen leiten, und die da eben auch mehrheitlich stimmberechtigt sind, dass die ein besonderes Gehör, eine besondere Stimme haben. Das ist genauso wie bei baulicher Barrierefreiheit. Wenn ich einfach dranschreibe „ist barrierefrei“, dann muss auch klar sein, welche Kriterien dahinterstehen. Dass es eine Rampen-Neigung hat, dass die Türen leicht oder automatisch aufgehen, dass ich irgendwie auf die Toilette komme, sonst ist es einfach Etikettenschwindel. Und ich glaube, gerade an dem Punkt ist es wichtig, dass wir auch im Gesetz ein Zeichen setzen.

(J. Schweizer) Ein wichtiger Punkt ist auch der Partizipationsfond, der jetzt in das Gesetz hinein soll, im Moment noch drin steht. Und wir hoffen noch mal alle, dass es das parlamentarische Verfahren überlebt. Auf Bundesebene haben wir ja einen Partizipationsfond, dann hoffentlich bald auch auf Landesebene. Was ja sehr wichtig ist, denn wenn man ehrenamtlich oder unabhängig, parteipolitisch unabhängig oder unabhängig von irgendwelchen Geldgebern Interessen vertreten will, muss das Geld irgendwo herkommen. Wenn man eine professionelle Struktur haben will, die man auch braucht, wenn man auf Augenhöhe mitreden will, wenn man sich informieren lassen muss, wenn man sich für Stellungnahmen auch juristischen Rat einholen muss. Die Themen sind ja sehr komplex, und da braucht es eine finanzielle Unterstützung, aber auch um Öffentlichkeitsarbeit zu machen und auf Missstände hinzuweisen. Der Partizipationsfond ist ja unter Finanzierungsvorbehalt erst mal im Gesetz drin. Wie wichtig schätzt du das ein, dass wir jetzt in Rheinland-Pfalz hoffentlich einen kriegen, und was denkst du, was das ermöglichen wird in Zukunft?

(M. Rösch) Es ist wichtig, dass der kommt. Aber das wird ja auch von Verbänden und auch von mir, vom Landesteilhabebeirat kritisiert, dass wir gute Maßnahmen im Gesetz haben, die Landesfachstelle Barrierefreiheit zum Beispiel oder eine Schlichtungsstelle beim Landesbeauftragten und Durchsetzungsmechanismen. Aber es wurde nicht so klar, ist es jetzt im Haushalt drin, sind da Ressourcen, Finanzen vorgesehen. Also das wird noch mal ein Brett, dass nicht nur schöne Sachen im Gesetz drinstehen, sondern dass sie auch entsprechend ausgestattet werden, dass man sie umsetzen kann

(J. Schweizer) Ja, es ist ja immer – auch BTHG. Wir machen alles besser, wir machen alles neu, wir machen einen Paradigmenwechsel, aber es soll nicht mehr kosten. Und, ich sage mal, das ist natürlich manchmal möglich, aber wenn man es gut und richtig machen will, dann kann man es nicht apodiktisch davorsetzen und sagen, es darf nicht mehr kosten. Es sollen mehr Leistungen drin sein, dann wird es wahrscheinlich auch teurer werden.

(M. Rösch) Wobei man auch schauen muss, wir haben vorhin über die Rahmenverträge gesprochen, und ich glaube, da haben wir auch gemerkt, wie viel Mittel und welche Strukturen auch jetzt schon finanziert werden. Und ich glaube, da kann man auch eine ganze Menge anders einsetzen. Das ist nicht nur eine Frage von Ressourcen, das ist auch eine Frage, wie gestalte ich was, und mit welchem Ziel, welcher Haltung gehe ich da ran. Vorhin war ja das Bild der Schulen und der inklusiven Schulen, da ist es auch ähnlich. Da wird auch viel nach Ressourcen, nach mehr Ressourcen gefragt. Das ist auch richtig, da haben wir auch was zu tun. Aber ich glaube, das funktioniert nicht. Man kann in nicht-inklusive, schlechte Bildungssysteme viel Geld reingeben, die werden dadurch nicht besser. Es ist wirklich auch eine Frage von Haltung, von Struktur und wie die Beteiligten da auch mitwirken.

(J. Schweizer) Ich glaube tatsächlich, man muss dieses festgefahrene Bild davon, was sind Menschen mit Behinderung, einfach überwinden. Tatsächlich. Du hast eine offensichtliche Behinderung, Du sitzt im Rollstuhl. Ich habe eine Behinderung, die nicht sichtbar ist. Und so ist es auch beim Wohnungsmarkt. Also ich kann nicht sagen, ich baue nur Zweizimmer-Wohnungen barrierefrei und Vierzimmer-Wohnungen barrierefrei. Es gibt den Single, der eine barrierefreie Wohnung braucht, aber nur eine Einzimmerwohnung braucht, auch vielleicht aus Kostengründen. Es gibt denjenigen, der eine Zweizimmerwohnung braucht, es gibt auch jemanden, der eine Dreizimmerwohnung braucht, obwohl er auch Single ist, aber er hat Assistenz im ArbeitgeberInnen-Modell. Und er muss, weil er auch Arbeitgeber ist, aus arbeitsrechtlichen Gründen einfach ein Assistenz-Zimmer vorhalten. Weil AssistentInnen auch Arbeitnehmer sind und ein Recht darauf haben, einen Ort zu haben, wo sie schlafen, wenn sie Assistenz-Dienst machen. Und es gibt Familien, wo beide Menschen eine barrierefreie Wohnung brauchen, oder unterschiedliche Arten von Barrierefreiheit. Es braucht jemanden, einer sitzt im Rollstuhl, der andere hat eine Sehbeeinträchtigung. Und das muss dann sozusagen alles vorhanden sein. Und wenn man das von vornherein mitplant, dann ist es, auch was die Kosten angeht, nicht mehr so, dass es unmöglich erscheint. Also das sind glaube ich, so diese Bilder, die man haben muss, auch als es darum ging, was sind unsere Risikogruppen. Erst waren Behinderte oder Menschen mit Behinderung gar kein Thema. Da war vor allen Dingen klar, hauptsächlich ältere Menschen und Hochbetagte sind Risikogruppe. Dann hat man sich ein bisschen gewundert und gesagt: Naja, da gibt es auch noch mehr, wenn man eine Vorerkrankung hat, vor allem Dinge mit dem Atemwegssystem oder dem Kreislaufsystem. Und auf einmal ist das umgeschlagen, und dann waren auf einmal alle Menschen mit Behinderung Risikogruppe, wo ich sagen musste: Ja gut, ich habe zwar einen Ausweis, fühle mich aber nicht wirklich mehr Risikogruppe als der Durchschnitt der Gesellschaft sozusagen. Und da gab es ja einige. Auch in Wohnheimen gibt es viele Menschen, die nicht zur Risikogruppe gehören, aber trotzdem unter den Einschränkungen und den Grundrechtseinschnitten zu leiden hatten. Und die meisten Menschen mit Behinderung, die wussten, dass sie aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung zur Risikogruppe gehören, haben selbst darauf geachtet, dass sie ihren Kontakt minimieren, haben ihre Assistenz-Teams kleiner gestaltet. Die sind ja nicht auf den Kopf gefallen, die sind ja nicht nicht in der Lage, für sich selbst einzutreten und für ihre eigene Gesundheit Sorge zu tragen.

(M. Rösch) Klar, da ist viel Unsicherheit dabei und auch Ängste. Das habe ich auch selber gemerkt mit meinem Team von Assistenten. Wo wir überlegt haben, was passiert, wenn ich selbst an COVID erkrankt bin oder einer der Assistenten? Wie gehen wir damit um? Das ist schon eine große Unsicherheit, die da auch besteht. Und die bekommt man auch nicht weg. Das ist einfach so, wenn man Pflege hat und auf Assistenz angewiesen ist, da lässt sich 1,5 m einfach nicht einhalten.

Aber vielleicht noch einmal so eine Perspektive zum Abschluss.

Wenn du sozusagen überlegst, meine Güte, was machen wir jetzt mit der INKLUSIVA.digital, was wollen wir alles voranbringen für Inklusion? Und du kennst ja auch die Prozesse und Strukturen auf Landesebene, was alles bewegt werden kann, oder vielleicht auf Bundesebene. Wenn du mal überlegst, bis zur nächsten INKLUSIVA 2022, was wären die drei wichtigsten Maßnahmen, die wir machen sollten, damit wir richtig sagen können: Jetzt haben wir einen Fortschritt erreicht, von dieser INKLUSIVA bis zur nächsten.

(J. Schweizer) Ich glaube, wir sollten wirklich grundsätzlich – die ganze Gesellschaft, nicht nur die Landesregierung – man neigt ja immer dazu, wenn mir jemand von staatlicher Seite die Frage stellt, auch dahingehend zu antworten. Aber gesamtgesellschaftlich sollten wir wirklich dazu übergehen, diese feste Einordnung, wer ist behindert, wer hat eine Behinderung, über Bord zu werfen, da geistig flexibler werden und den Blick weiten. Aber ich glaube, wenn sozusagen nicht nur immer das Sozialministerium Menschen mit Behinderung auf dem Schirm hat, also wenn die zuständigen Ministerien sozusagen Menschen mit Behinderung immer gleich mit auf dem Schirm haben und die Bedarfe. Und auch bei den Experten in eigener Sache nachfragen, wäre das schon mal gut. Wenn das alle Ministerien machen würden und auch die Landesregierung wäre es noch viel besser.

Wir sollten, wenn wir Aktionspläne schreiben, konkret werden und wirklich sagen: Das wollen wir erreichen. Wir sollten mit Fristen arbeiten, wir sollten nicht sagen: Wenn ihr Lust habt und es gerade passt, dann könnt ihr doch bis 2030, und wenn es nicht geschafft worden ist, dann schauen wir noch mal nach. Also ich glaube, da sollten wir wesentlich konkreter werden und auch gerne mal ein paar Zahlen hintendran schreiben, was das Budget angeht. Weil nur so kann man es auch messen. Also wenn man konkret gesagt hat, was will man bis wann erreichen, kann man sich auch hinstellen, wenn die Zeit um ist, und sagen: Hat es geklappt, hat es nicht geklappt, und wenn nicht, warum hat es nicht geklappt? Und was kann man beim nächsten Mal besser machen. Und ja, ich glaube, wenn wir alle mal schauen, wo sind Barrieren, wo behindert sozusagen die Umwelt Menschen im täglichen Leben? Und wenn da jeder im Kleinen dran arbeitet, solche Barrieren abzubauen, dann glaube ich, ist schon viel getan. Denn alle gewinnen. Umso bunter die Gesellschaft ist, umso lebenswerter ist sie doch.

(M. Rösch) Genau, und das merkmalsübergreifend, Behinderung, Herkunft, Sexualität etc., das gehört alles mit dazu.

Und ich hoffe, dass wir dann auch hier von der INKLUSIVA.digital viele Impulse, gute Beispiele, Anregungen bekommen, da weiterzugehen.

Vielen Dank, Hannes, dass du spontan gezwungen mitgemacht hast.

(J. Schweizer) Nein, das habe ich ja gern.

(M. Rösch) Und dass wir das auch gut hinbekommen haben, hier noch mal eine rheinland-pfälzische Perspektive auch für die INKLUSIVA zu geben, was Maßnahmen sind. Und ich freue mich, dass wir hoffentlich die nächste INKLUSIVA nicht nur digital und virtuell haben, sondern wirklich konkret. Denn das ist so wichtig, dass man persönlichen Erfahrungsaustausch hat, dass man vernetzen kann, dass man sich trifft und gute Beispiele hat und auch mal kritische Worte gesagt bekommt. Das gehört mit dazu. Deshalb gerne auch Feedback, melden Sie sich, meldet euch bei den Verbänden, bei mir als Landesbeauftragten, bei den Ministerien. Und ja, noch eine gute Zeit hier und gute Anregungen bei der INKLUSIVA.digital.